Ihre Gesundheit ist das höchste Gut und liegt uns am Herzen. Deshalb setzt unser Team auf kompetente und individuelle Beratung. Unser Leistungsspektrum ist breit gefächert und zielgerichtet auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Wir legen großen Wert darauf, Sie bestmöglich zu versorgen, betreuen und beraten - das gelingt uns durch individuell angepasste Versorgungsstrategien, die Ihnen in jeder Lebenslage Unterstützung bieten.
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Kompressionsstrumpf-Venenberatung
Entsorgung von verfallenen Arzneimitteln
Unsere Haustierfreunde werden bei uns fündig.
Wissenschaftlich fundierte Medizinliteratur
Wir stellen für Sie her:
Verleih und Verkauf:
Beratung
Hochwertige Kosmetik-Depots:
Sollte mal etwas nicht in unserem 85.000 Arzneimittel starken Warenlager vorrätig sein oder Sie wollen oder können nicht zu uns kommen.
Kein Problem!
Wir schicken Ihnen unseren Botendienst.
Mit 50.000 gefahrenen Kilometern pro Jahr bringen wir Ihnen nicht sofort verfügbare Medikament ins Haus.
Durch die neue Regelung für die Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln, ab dem 01. Januar 2004, wird die Eigenverantwortung der Versicherten für Ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzlichen Krankenversicherungen entlastet.
Das bedeutet für Sie:
Bei Arzneimitteln ist grundsätzlich der Preis für die Höhe der Zuzahlung entscheidend. Man gliedert sie deshalb in drei Preisspannen ein:
1.Für Arzneimittel mit einem Preis von bis zu 50 Euro beträgt Ihre Zuzahlung pauschal 5 Euro höchstens jedoch den Arzneimittelpreis
2.Bei einem Arzneimittelpreis von 50 bis 100 Euro haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent zu leisten
3.Bei Arzneimitteln mit einem Preis von 100 Euro und mehr fällt eine Pauschalzahlung in Höhe von 10 Euro an
Auch bei Hilfsmitteln ist der Preis Grundlage der Berechnung. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Mehrkosten:
Zusätzlich zu der Zuzahlung können sogenannte Mehrkosten für den Kunden anfallen.
Überschreitet der Preis eines Arzneimittels den Festbetrag – die Höchstgrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel bezahlen – so muss die Differenz vom Kunden getragen werden. Das gilt auch trotz einer Zuzahlungsbefreiung.
Zuzahlungsbefreiung:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von jeder Zuzahlung befreit.
Des Weiteren sind bestimmte Arzneimittel von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit, wenn sie den Festbetrag um einen bestimmten Prozentsatz unterschreiten oder wenn besondere Lieferverträge mit der entsprechenden Krankenkasse abgeschlossen wurden.
Außerdem können Sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für sich beantragen, sollte die Höhe der Zuzahlungen, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent.
Eine Auflistung aller von uns bezogenen Medikamente stellen wir Ihnen gern zusammen.
Apotheker/-in
Frank Werner e.K.
Telefonnummer
02041/2 35 67
Faxnummer
02041/2 79 80
E-Mail-Adresse
info@elefanten-apotheke.de